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Feuerverbot in Bern und Luzern: Das gilt
Ab sofort gilt im ganzen Kanton Luzern: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art. Im Kanton Bern ist das Abfeuern von Feuerwerk noch erlaubt, aber mit Auflagen.
Es bedürfe nun länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärfe, schreiben die Kantone Luzern und Bern in einer Mitteilung.
Kanton Bern:
Verwaltungskreise Biel/Bienne, Seeland, Bern-Mittelland sowie Emmental und Oberaargau
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
- Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
- Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
- Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
- Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
- Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.
Kanton Luzern:
Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot.
Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
- Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Metern
- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gasgrill. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
- Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Gemeinden
Belp:
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe auch in der Gemeinde Belp.
Die offizielle Bundesfeier in Belp findet am 31. Juli 2018 im geplanten Rahmen statt. Unter Sicherung durch die Feuerwehr ist auch das Abbrennen des 1. August-Feuers (Holzstoss) vorgesehen. Die Feuerwerkskörper (Raketen etc.) können im speziell dafür abgesperrten Bereich gezündet werden.
Mit der nötigen Vorsicht ist auch im übrigen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerkskörper möglich. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, der ausserordentlichen Trockenheit und den damit verbundenen Risiken verantwortungsvoll zu begegnen.
Herzogenbuchsee:
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde entschieden, auf das Abbrennen des 1. Augustfeuers zu verzichten. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene grosse Waldbrandgefahr. Zudem liegt der Festplatz bei der Sporthalle Mittelholz in unmittelbarer Nähe zum Wysshölzliwald. Die Gemeinde bittet die Festbesucher zudem, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Festgelände aus Sicherheitsgründen zu verzichten.
Jegenstorf:
In Jegenstorf wird auf das Abbrennen des 1. Augustfeuers verzichtet. Die Bundesfeier findet ansonsten gemäss Programm statt.
Langenthal:
Die Stadt verzichtet bei der 1. Augustfeier auf das Feuerwerk und bittet die Bevölkerung um Beachtung der jeweils aktuellen kantonalen amtlichen Anordnungen zur Brandgefahr. Der in den Vorjahren zugewiesene "Abbrennplatz" beim Markthallenareal steht in diesem Jahr denn auch nicht zur Verfügung. Ebenfalls aus Gründen der anhaltenden Trockenheit werden alle öffentlichen Brunnen vom öffentlichen Wasserversorgungsnetz genommen. Weiterhin in Betrieb bleiben die Brunnen, die von der Hasliquelle gespiesen werden.
Langnau:
Die Gemeinde Langnau i. E. verzichtet wegen der anhaltenden Dürreperiode auf das Abbrennen des offiziellen 1. August-Feuers auf der Fansrüti. Die Gastwirtschaft bei der Familie Hofer wird offen sein. Weiter empfiehlt die Gemeinde Langnau i. E. der Bevölkerung auf das Abfeuern von Feuerwerken zu verzichten. Ansonsten gelten die offiziellen kantonalen Weisungen.
Münsingen:
Die Gemeinde Münsingen bietet aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen Feuergefahr nach Rücksprache mit der Feuerwehr ein Alternativprogramm für ihre 1. Augustfeier an. Neu erwarten die Besucherinnen und Besucher der 1. Augustfeier in Münsingen Pool-, Bar- und Discobetrieb auf dem Schlossgutplatz. Auf die Fackelumzüge, 1. Augustfeuer und den Feuergarten wird verzichtet. Die Gemeinde bittet alle, im Rahmen der 1. August-Feier auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
Muri-Gümligen:
In Absprache mit dem Feuerwehrkommando ist entschieden worden, dass am 1. August 2018
- die 1. Augustfeier (Festplatz beim Schulhaus Seidenberg) durchgeführt wird;
- der Fackelumzug (21.30 Uhr) stattfindet;
- das 1. August-Feuer auf der Wiese nördlich der RBS-Wiese angezündet wird;
- dabei die Feuerwehr den Pikett-Dienst vor Ort gewährleistet;
- hingegen das Feuerwerk in 5 Bildern abgesagt wird und
- auf dem Festplatz das Abbrennen von privaten Feuerwerkskörpern strikte verboten ist.
Die Bevölkerung wird dringend aufgerufen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet zu unterlassen.
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