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Lützelflüh: Einzonung Emmentalstrasse gab zu Reden

Die Gemeindeversammlung in Lützelflüh am Montag war mit 329 Stimmberechtigten und einigen Gästen so gut besucht wie schon lange nicht mehr. Nicht etwa das Budget 2024 oder die Änderung des Friedhofreglements waren die Ursache dieses Grossaufmarsches. Der grösste Teil der Teilnehmenden kam wegen der geplanten Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse und der Änderungen im Baureglement. Mit grosser Mehrheit wurde nach langer, fair geführter Diskussion schlussendlich dem Antrag des Gemeinderates zugestimmt.

Über die Einzonung der Arbeitszone Emmentalstrasse wurde am längsten debattiert. Der Gemeinderat ist seit Jahren bemüht, zusätzliche Gewerbegebiete für bestehende und neue Betriebe zu schaffen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2016 ein Gebiet an der Emmentalstrasse im regionalen Richtplan «RGSK» als Arbeitsgebiet von regionaler Bedeutung vorgemerkt.

"Das Gebiet erfüllt alle Anforderungen, wie zum Beispiel eine gute Anbindung an die Kantonsstrasse und den öffentlichen Verkehr. Im Jahr 2021 wurde das Gebiet deshalb auch als Entwicklungsgebiet «Arbeiten» von regionaler Bedeutung festgesetzt", sagt Gemeindepräsident Kurt Baumann gegenüber neo1.

Nicht nur für die Gemeinde und die Region ist dieses Gebiet von zentraler Bedeutung. Auch für die Wüthrich AG, welche seit vielen Jahren angrenzend an dieses Gebiet einen mittelgrossen Betrieb führt und expandieren will, ist diese Einzonung sehr wichtig. Gegen die Einzonung hat sich jedoch Widerstand, insbesondere von Anwohnerinnen und Anwohnern der neuen Überbauung im «Obstgarten», formiert. Kurt Baumann erklärt: "Die Anwohner:innen der neuen Zone haben vor allem Respekt vor den Immissionen wie Lärm und Gerüchen. Dazu macht ihnen die Höhe der Gebäude Angst vor dem Schattenwurf. Weiter sei dies ein grosser Verlust von Kulturland und damit verbunden auch eine Abnahme der Biodiversität."

Ihre Argumente hatten es jedoch an der Versammlung schwer, auch wenn sie den Antrag stellten, das Gebiet für die Wüthrich AG einzuzonen, nicht aber das restliche Gebiet. Grosse Zustimmung fanden jedoch die Argumente des Gemeinderates und jene des Geschäftsführers der Wüthrich AG, Dominic Wüthrich, welcher auf die Wichtigkeit dieser Einzonung hinwiesen. Mit grosser Mehrheit wurde schlussendlich in der Schlussabstimmung dem Antrag des Gemeinderates zugestimmt.

Da der Gemeinderat nach der ersten öffentlichen Auflage noch Änderungen im Baureglement vorgenommen hat, müssen die Akten noch einmal öffentlich aufgelegt werden. Anschliessend erfolgt die Genehmigungseingabe beim Amt für Gemeinden und Raumordnung. Dieses kantonale Amt entscheidet dann auch als erste Instanz über die noch offenen Einsprachen. Der Genehmigungsentscheid wird der Gemeinde und den Einsprechenden eröffnet. Die Gemeinde geht davon aus, dass dies im Sommer 2024 erfolgen wird. (pd/neo1)

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