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Freitodbegleitung

Manche Menschen sehen keinen anderen Ausweg mehr, als freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Sie sind beispielsweise todkrank, haben viele Altersgebrechen oder sind seit Jahren psychisch am Ende. Diese Menschen will die Sterbehilfeorganisation Exit unterstützen und setzt sich für die Eigenverantwortung in der letzten Phase des Lebens ein. Letztes Jahr zählte Exit zum ersten Mal über 145'000 Mitglieder.

Die Freitodbegleitung definiert sich als Hilfeleistung bei der Selbsttötung. «Das ist in der Schweiz nicht strafbar. Strafbar ist es nur dann, wenn man es aus selbstsüchtigen Motiven macht.», erklärt Danièle Bersier, Mediensprecherin von Exit Deutsche Schweiz. Wer sich von ihnen in den Tod begleiten lassen will, muss zuerst einmal Mitglied werden. Ausserdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Sterbewunsch muss anhalten und autonom sein, die Person muss urteilsfähig sein und die Tatherrschaft muss gegeben sein.

Hauptgründe für den Freitod mit Exit

Bei den häufigsten Grunddiagnosen der Sterbenden zeigt sich folgendes Bild: Bei 37 Prozent der Erkrankten lag ein terminales Krebsleiden vor. Auch immer mehr alte Menschen mit multiplen Beschwerden bzw. Erkrankungen (Polymorbidität) entscheiden sich für einen selbstbestimmten Tod. Im Jahr 2022 wurden 1125 Mitglieder von Exit Deutsche Schweiz in den Tod begleitet.

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