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Feedback-Formular für Senderstörungen

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 art der störung:
Senderausfall (Stille)

Stocken im Betrieb
Senderausfall (Rauschen)

Schlechter Empfang
 
   frequenz 
 wahrnehmung der störung seit:
tt.mm.jjjj    hh:mm
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Ombudsstelle

 

Gemäss dem schweizerischen Radio- und TV-Gesetz (RTVG) ist  folgende Ombudsstelle für die Aufsicht von neo1 und neo zwei zuständig:

 

Herr

Guglielmo Bruni

Drosselstrasse 26

4059 Basel

www.ombudsstelle-rtv.ch


Offene Stelle

Das Mediaberater-Team von neo1 braucht Verstärkung: Wir suchen eine motivierte Persönlichkeit für den Aussendienst. 

Hörer-Hotline

neo1 ist interessiert an deinen Geschichten! Weisst du ein Thema, um das sich das regionale Radio kümmern sollte? Dann rufe uns an!

0588 17 17 18

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